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FAQ

Für welche Fahrzeuge gilt ALFA ROMEO Formula?

ALFA ROMEO Formula gilt für alle Neu- und Gebrauchtfahrzeuge der Marke ALFA ROMEO.

Was versteht man unter einem vertragsgemäßen Fahrzeugzustand bei Fahrzeugrückgabe?

Vereinfacht gesprochen versteht man darunter, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der dem Alter und der vereinbarten Kilometerleistung entspricht, und dass es frei von Schäden ist. Normale Verschleißspuren gelten dabei nicht als Schäden.

Welche Fahrzeuge von ALFA ROMEO kann ich finanzieren und wie lange?

Sie haben die Möglichkeit, ALFA ROMEO Neufahrzeuge sowie Gebrauchtwagen Ihres ALFA ROMEO Händlers zu finanzieren. Die ALFA ROMEO BANK bietet Ihnen Finanzierungslaufzeiten zwischen 12 und 96 Monaten.

Muss ich bei der Finanzierung oder bei ALFA ROMEO Formula und ALFA ROMEO Maßkredit eine Anzahlung leisten?

Grundsätzlich muss bei der Finanzierung für Privatkunden keine Anzahlung geleistet werden. Sollten Sie jedoch eine Anzahlung leisten wollen, z. B. aus dem Gegenwert für den in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagen, so ist dies durchaus möglich. Ihrem Interesse und Ihren persönlichen finanziellen Möglichkeiten entsprechend können Sie durch die Anzahlung und die gewählte Laufzeit Ihre monatlich konstanten Raten steuern. Für zeitlich begrenzte Sonderzinsprogramme können abweichende Regelungen gelten, die Ihnen Ihr ALFA ROMEO Händler gern mitteilen wird.

Kann ich meine ALFA ROMEO Finanzierung auch vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit ablösen?

Einer vorzeitigen Vertragsbeendigung steht bei Zahlung der noch ausstehenden Darlehenssumme nichts im Weg. Diese Möglichkeit kann z. B. relevant werden, wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln möchten oder wenn Ihnen ungeplant größere Beträge zur Verfügung stehen.

Was versteht man unter ALFA ROMEO Leasing?

Leasing ist eine dem Mieten ähnliche Vertragsform. Sie zahlen anstatt des ganzen Kaufpreises nur für die Nutzung Ihres Fahrzeuges, d. h. für den Wertverlust inklusive Kosten.

Ab wann habe ich zu zahlen?

Bei Übernahme Ihres Leasingfahrzeugs bei Ihrem ALFA ROMEO-Händler zahlen Sie an diesen die Sonderzahlung (falls vereinbart) und die erste Leasingrate. Zur Begleichung der Sonderzahlung nimmt Ihr Händler auch Ihren Gebrauchtwagen in Zahlung. Die Zahlung der weiteren Leasingraten erfolgt dann monatlich direkt an die ALFA ROMEO BANK.

Was ist mit dem Restwert beim ALFA ROMEO Leasing?

Der Kalkulation des Leasingangebotes wird ein zu erwartender Gebrauchtwagenwert des Fahrzeugs bei Leasingende, auch Restwert genannt, zugrunde gelegt. Bei Leasing mit Kilometerabrechnung bedeutet dieser Restwert für Sie kein Risiko. Sie geben das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit einfach vertragsgemäß zurück.

Was ist, wenn ich die vereinbarte Kilometerlaufleistung meines Fahrzeuges nicht einhalte?

Bei Leasingverträgen der ALFA ROMEO Bank sind generell 2.500 Kilometer über die vereinbarte Fahrleistung hinaus kostenlos. Darüber hinausgehende Kilometer werden Ihnen mit dem vertraglich vereinbarten Mehrkilometersatz berechnet. Umgekehrt erhalten Sie natürlich eine anteilige Vergütung für weniger gefahrene Kilometer unter Anrechnung der Kulanzgrenze von 2.500 Kilometern.

Ist eine Kündigung vor Ablauf der Leasingzeit möglich?

Bei Leasingverträgen ist eine vorzeitige Kündigung in der Regel generell ausgeschlossen. Wichtige Gründe, die dennoch zu einer Kündigung berechtigen können, sind in den Vertragsbedingungen geregelt.

Ist eine vorzeitige Ablösung meines Vertrages bei der ALFA ROMEO BANK möglich?

Bei Darlehensverträgen ist eine vorzeitige Ablösung unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist möglich. Die aktuelle Ablösesumme ist vom Darlehensnehmer unter Angabe der Vertragsnummer telefonisch, schriftlich, per Post, per Fax oder über die Homepage unter dem Punkt „Kundenverwaltung“ zu erfragen. Die Information geht Ihnen schnellstmöglich schriftlich zu. Bei Leasingverträgen ist eine vorzeitige Ablösung generell nicht möglich.

Ist eine Ratenstundung meines Vertrages möglich?

Zur Vereinbarung einer Ratenstundung bei Darlehensverträgen setzen Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch mit uns in Verbindung, wir werden die Möglichkeiten individuell für Ihr Darlehen prüfen. Ihr Leasingvertrag ist ein befristeter Mietvertrag. Die Leasingraten zahlen Sie für die monatliche Nutzung des Fahrzeuges. Es ist deshalb auch im Anbetracht des steuerlichen Hintergrundes keine Stundung möglich.

Wie erhalte ich die Zulassungsbescheinigung während der Laufzeit für Änderungen oder Eintragungen?

Die Zulassungsbescheinigung  wird auf Ihren Wunsch und nach Ihren Angaben direkt an die zuständige Zulassungsstelle geschickt. Die Anforderung können Sie gleich hier über die Kundenverwaltung in die Wege leiten. Selbstverständlich ist auch eine telefonische oder schriftliche Anforderung möglich. 

Sind Sonderzahlungen auf meinen Vertrag möglich?

Unter Berücksichtigung einer anfallenden Bearbeitungsgebühr kann die Zahlung auf die Ratenhöhe oder die Laufzeit verrechnet werden. Bei Verträgen mit Schlussrate ist eine Verrechung auf die Schlussrate oder die Ratenhöhe möglich. Bei Leasingverträgen ist eine Sonderzahlung nicht möglich.

Ist eine Änderung des Abbuchungstages möglich?

Bei unseren Verträgen stehen feste Abbuchungstage zur Auswahl. Ihren Änderungswunsch können Sie entweder telefonisch, schriftlich oder ebenfalls hier auf der Homepage unter „Kundenverwaltung“ beantragen.

Bin ich verpflichtet, einen Unfallschaden zu melden?

Schäden müssen unter Angabe der regulierenden Versicherung gemeldet werden. Eine Reparatur bei einem unserer ALFA ROMEO Händlerpartner setzen wir hier voraus. Bitte geben Sie bei der Meldung des Schadens die Versicherungsanschrift und die Schadennummer an.